Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

wecas GmbH
 Im Gewerbepark A70, 93059 Regensburg
 Vertreten durch: die Geschäftsführer
 Stand: 10.02.2026

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen zwischen wecas GmbH, Im Gewerbepark A70, 93059 Regensburg, (nachfolgend „Wir“ oder „Dienstleister“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch für künftige Geschäfte.

1.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Wir erbringen umfassende Fulfillment- und Logistikleistungen wie EU-Import/Zollabwicklung, Beratung zur Inverkehrbringung, Zolllagerung, Wareneingang, Lagerung, Kommissionierung, Umpacken/Umlabeln, Verpackung, Versand, Fakturierung/Zahlungsabwicklung sowie RMA/Rücksendeservice, Reklamationsbearbeitung, Garantieansprüche und Reparatur-/Refurbishing (inkl. eigener Reparaturwerkstatt) nach Kundenanweisungen. Der genaue Umfang ergibt sich aus unserem Angebot, dem Auftrag oder einem Service Level Agreement (SLA).

2.2. Wir schulden keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge (z. B. Umsatzsteigerungen), sondern nur die sorgfältige, kaufmännisch übliche Erbringung der Leistungen. Zusätzliche Value Added Services (VAS) wie Übersetzungen, Zertifikatsberatung oder EU-Regulierungs-Support sind separat zu vereinbaren und zu vergüten.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Daten (z. B. Bestelldaten, Etikettenvorlagen, Retourenrichtlinien, Zolldokumente) fehlerfrei, vollständig und fristgerecht bereitzustellen. Der Kunde kann sein eigenes ERP-System an unser System anbinden oder alternativ unser ERP-System inklusive integriertem Shop nutzen. Die technischen Anforderungen, Schnittstellen-Spezifikationen (z. B. API-Standards), Zugriffsrechte und Implementierungskosten richten sich nach separater Vereinbarung im Angebot oder SLA. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Fehler durch unvollständige/fehlerhafte ERP-Anbindungen oder Kunden-zugeteilte Daten.​

 

3. Wareneingang, Import und Prüfung

3.1. Waren müssen fachgerecht verpackt, beschriftet und mit detailliertem Lieferschein (inkl. Bestellnummer, Menge, Artikelbeschreibung, Warentarifnummer) eintreffen. Wir übernehmen EU-Einfuhr/Zollformalitäten und führen eine stichprobenartige Prüfung auf äußere Mängel durch; vollständige Güte-/Funktionsprüfung gegen separaten Aufpreis.

3.2. Mängelbehaftete, beschädigte oder nicht konforme Waren werden abgelehnt. Lager- und Bearbeitungskosten laufen nicht an. Der Kunde trägt Abhol-, Entsorgungs- oder Zollkosten.

3.3. Gefährliche Güter, Waffen, Arzneimittel oder gesetzlich verbotene Artikel werden abgelehnt. Der Kunde haftet für Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z. B. Zollrecht, Gefahrgutrecht, EU-Normen).​

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Preise richten sich nach unserem Angebot und sind netto zzgl. gesetzlicher MwSt., exklusive Verpackungs-, Versand-, Zoll- oder Sonderleistungskosten. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

4.2. Zahlung innerhalb 14 Tagen netto. Verzugszinsen i. H. v. § 288 BGB.

4.3. Preisanpassungen bei Kostensteigerungen >5% sind mit 2-monatiger Kündigungsfrist möglich. Im Verzugsfall ist Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu leisten.

5. Haftung und Versicherung

5.1. Haftung auf 8,33 SDR/kg pro Schadensfall beschränkt, max. zwei Monatsgebühren (ADSp 2017). Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Wareninhaltsrisiken.

5.2. Kunde versichert Waren selbst; optionale All-Risk-Versicherung möglich.

5.3. Volle Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit/Lebens-/Körper-/Gesundheitsschäden. Bei ERP-Integration keine Haftung für Datenverluste/Schnittstellenfehler auf Kundenseite. Mängelrügen schriftlich/fristgerecht.

6. Kündigung und Vertragslaufzeit

6.1. Unbefristet: Kündigung 3 Monate zum Monatsende. Sonderkündigung bei Zahlungsverzug >30 Tagen oder Volumenrückgang >30%.

6.2. Bei Beendigung: Abwicklung offener Bestellungen; Lagerentleerung innerhalb 14 Tagen auf Kundenrechnung.

7. Datenschutz und Geheimhaltung

7.1. Datenverarbeitung (inkl. Endkunden-/Zolldaten) DSGVO-konform zur Leistungserfüllung. Bei ERP-Anbindung: Kunde Datenverantwortlicher. Keine Weiternutzung ohne Zustimmung.

7.2. Beide Parteien wahren Geschäfts-/Zollgeheimnisse fortlaufend.

8. RMA, Rücksendeservice, Reklamation, Reparatur und Refurbishing

8.1. RMA/Rücksendeservice: Annahme/Prüfung von Retouren, Meldung per E-Mail/API. Geeignete Ware neu einlagern, defekte entsorgen/reparieren/refurbishen (Kundenanweisung).

8.2. Reklamations-/Garantieabwicklung: Bearbeitung nach Instruktionen; Rügen bei Drittanbietern. Keine Haftung für Endkundenansprüche.

8.3. Reparatur-/Refurbishing: Durchführung in eigener Werkstatt oder Koordination mit Partnern inkl. Transport/Lagerung. Kosten nach Aufwand; Garantie auf Reparaturarbeiten nach gesetzlichen Vorgaben. Wir haften für unsere Reparaturleistungen nach üblichen Standards.

8.4. Retouren mit RMA-Nummer/Begründung; sonst Aufpreis/Ablehnung. Alle Leistungen vergütbar.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie aller Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, nichtig, undurchführbar oder durch Lücken unvollständig sein oder werden – etwa infolge einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder sonstiger Umstände –, bleibt die Wirksamkeit des Übrigen dieses Vertrags davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck und der intendieren Absicht der Parteien möglichst nahekommt. Bis zur endgültigen Klärung gilt als vorläufige Regelung die gesetzliche Vorschrift, die dem Zweck am nächsten kommt.

9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und kollidierender privatrechtlicher Regelungen.

9.4. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich das Amtsgericht bzw. Landgericht Regensburg zuständig. wecas ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

9.5. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist Im Gewerbepark A70, 93059 Regensburg.

9.6. Dieser Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.